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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und unsere Antworten!

Dies soll Sie jedoch nicht davon abhalten, uns Ihre Fragen direkt zu stellen!
Wir beantworten diese auch sehr gern persönlich.

  • Erhalte ich eine ordentliche Rechnung?

    Selbstverständlich erhalten Sie eine Rechnung.
    Diese ist sehr wichtig um den steuerlichen Vorteil nutzen zu können.
    Sie erhalten eine Rechnung, egal ob Sie Privatkunde oder Geschäftskunde sind.
    Bei regelmäßigen Arbeiten, bekommen Sie jeweils eine Rechnung am Monatsende.

  • Kann ich überweisen, oder muss ich bar bezahlen?

    Beides ist grundsätzlich möglich.
    Einfacher ist es sicherlich per Überweisung. Wenn Sie es aber mögen, ist auch eine Barzahlung machbar.
    Wenn Sie allerdings steuerliche Vorteile nutzen wollen, beachten Sie unsere Hinweise zu diesem Thema. In diesem Fall müssen Sie überweisen um den Zahlungsausgang dem Finanzamt gegenüber belegen zu können.

  • Gibt es eine festgeschriebene Mindestvertragslaufzeit?

    Nein es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.
    Bitte lesen Sie in diesem Zusammenhang auch den nächsten Abschnitt zu den Kündigungsfristen.

  • Welche Kündigungsfristen gelten?

    Grundsätzlich möchten und können wir Sie nicht länger binden, als es für Sie von Nutzen ist.

    Aus diesem Grund gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Monats.
    In den ersten 8 Wochen können Sie von einem Tag zum anderen kündigen um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich selbst vom Nutzen unserer Dienstleitung zu überzeugen.
    Selbstverständlich gibt es auch Ausnahmesituationen in denen selbst die o.g. Frist zu lang ist. In diesen wichtigen Ausnahmesituationen sprechen Sie einfach mit uns und wir werden sicher eine Lösung finden.

  • Kann ich Termine ohne Kosten absagen?

    Grundsätzlich leider nicht

    Weshalb ist dies so?
    Sie wünschen Sich in aller Regel Konstanz hinsichtlich der Sie betreuenden Haushaltshilfe und des vereinbarten Termins. Diesem Wunsch kommen wir bestmöglich gern nach.
    Daraus resultiert allerdings auch, dass wir das entsprechende Zeitfenster im Kalender Ihrer Haushaltshilfe für Sie blocken. Diese Zeit gehört quasi Ihnen und Ihren Wünschen. Wenn Sie nun Termine absagen, aus welchen persönlichen Gründen auch immer, respektieren wir dies natürlich. Da wir unsere Haushaltshilfe allerdings dann nicht einfach kurzfristig zu einem anderen Kunden schicken können, weil diese ebenfalls keine wechselnde Betreuung wünschen, müssen wir die abgesagten Termne leider im Durchschnitt der letzten Termin abrechnen.
    Oft gibt es bei Abwesenheit auch Arbeiten, die sonst während der regelmäßigen Arbeiten nicht erledigt werden können. So könnten Sie beispielsweise für Sie unproduktive Abrechnungen verhinden.

    Ausnahmen können sicherlich in Einzelfällen persönlich abgestimmt werden

  • Was geschieht bei Urlaub bzw. Krankheit meiner Haushaltshilfe?

    Dann werden Sie selbstverständlich umgehend darüber informiert und wir werden in Absprache mit Ihnen eine Vertretung schicken sofern dies Ihr Wunsch war.
    Bitte beachten Sie!
    Weisen Sie uns bitte möglichst früh darauf hin, dass Sie im Fall von Urlaub und / oder Krankheit eine Vertretung wünschen.
    Nur so haben wir die Möglichkeit uns frühzeitig darum zu kümmern und Ihrem Wunsch zu entsprechen.
    Eine frühzeitige Info ist deshalb hilfreich, da diese Aushilfe bereits zuvor durch Ihre feste Haushaltshilfe eingearbeitet werden muus, sodass Sie in der Lage ist die Vertretung auch in gleicher Qualität wie Ihre ständige Haushaltshilfe durchzuführen.
    Außerdem muss Ihnen diese Haushaltshilfe auch zuvor vorgestellt werden, damit Sie wissen wer sich in Ihren Räumlichkeiten befindet. All diese Abstimmungen lassen sich meistens nicht in weinigen Tagen erledigen, weshalb ein frühzeitgen Hinweis sehr hilfreich ist.

  • Sind alle Mitarbeiterinnen angemeldet?

    JA.
    Alle Haushaltsbienen sind bei den erforderlichen Stellen und Behörden angemeldet und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften sozialversichert.

  • Kommt stets die gleiche Haushaltshilfe zu mir?

    JA.
    Bei einer regelmäßigen Beauftragung kommt in Ihrem Interesse selbstverständlich stets die gleiche Haushaltshilfe.

  • Sind auch einmalige Termine möglich?

    NEIN, leider nicht (mehr)
    Auch wenn es aus Ihrer Sicht manchmal sinnvoll sein kann, ist es in der Praxis nur sehr schwer zeitnah zu realisieren.

  • Sind auch Termine mit einer Dauer von weniger als 2 Stunden möglich?

    NEIN, grundsätzlich leider nicht (mehr)
    Sofern Sie jedoch aus persönlichen Gründen unbedingt und dauerhaft Hilfe benötigen, es aus Ihrer Sicht jedoch keine Möglichkeit der Beschäftigung für 2 Stunden je Termin geben sollte, rufen Sie mich bitte an um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Dies wird aufgrund des erhöhten Aufwandes jedoch nicht ohne eine gesonderte Zulage zum normalen Stundensatz möglich sien.

  • Sind die Haushaltshilfen zuverlässige Personen?

    JA.
    Alle unsere Mitarbeiterinnen wurden von uns im Hinblick auf ihre Zuverlässigkeit, ihr Können und Ihre Intergrität so gut wie möglich überprüft.
    Außerdem können alle Haushaltshilfen ein einwandfreies, polizeiliches Führungszeugnis vorweisen.

  • Ist meine Anwesenheit erforderlich während Sie bei mir arbeiten?

    Nein!
    Gerade darin liegt Ihr Vorteil.
    Während Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen, sich um Ihre Kinder kümmern oder auch einfach nur mal relaxen, erledigen wir gern für Sie die Arbeit.

  • Wird die Leistung und die Qualität der Arbeit von Ihnen geprüft?

    JA
    In Abstimmung mit Ihnen und mit Hilfe Ihrer Unterstützung erfolgt ein regelmäßiger Dialog, welcher die Arbeit auf hohem, und für Sie zufriedenstellenden Niveau sicherstellt.

  • Führen Sie auch Arbeiten aus, wenn ich im Urlaub oder auf Dienstreise bin?

    Gern!
    Wenn sie es möchten arbeiten wir selbstverständlich auch während Ihrer Abwesenheit oder versorgen beispielsweise Ihre kleinen Haustiere.
    Lesen Sie dazu unser Angebot unter Urlaubs- und Abwesenheitsservice.

  • Habe ich steuerliche Vergünstigungen?

    In aller Regel "Ja",
    Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel: "Senken Sie Ihre Steuerlast"

  • Sie haben keine Antwort auf Ihre Frage gefunden?

    Kein Problem!

    wir sind gern bereit, Ihre Fragen persönlich zu beantworten.
    Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten

    1. Sie nutzen unser Kontaktformular für eine Anfrage
    2. oder Sie kontaktieren uns direkt telefonisch.
      Sie erreichen uns wie folgt:
      • Festnetz: (evt. AB) 0391 288866699
      • Karin Guth (mobil): 0176 103 27370
      • Sven Guth (mobil): 0176 102 99986

Folgende Fragen wurden aufgrund von Nutzeranregungen ergänzt:

  • Kann man Ihre Dienste auch in Anspruch nehmen, wenn man körperlich behindert ist?

    Grundsätzlich Ja.
    Bitte beachten Sie jedoch, dass unsere Haushaltshilfen keine ausgebildeten Pflegekräfte sind. Es spricht selbstverständlich Nichts dagegen unsere Dienstleistung auch oder gerade bei einer körperlichen Behinderung in Anspruch zu nehmen, sofern es sich bei den gewünschten Aufgaben ausschließlich um die von uns angebotenen Haushaltshilfedienstleistungen handelt. Bei Hilfestellungen, die über die normalen Arbeiten hinausgehen, wenden Sie sich bitte an medizinisch geschultes Personal.
    Sofern Sie Leistungen wünschen, die von der Pflegekasse übernommen werden sollen, empfehle ich Ihnen ebenfalls, sich direkt an einen Pflegedienst zu wenden, da diese auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen können.